Unsere Leistungen für Sie:
Leistungen nach SGB XI, Grundpflege Körperpflege, Zubereiten der Mahlzeiten, Hilfe beim Toillettengang
Leistungen nach SGB V, Behandlungspflege Injektionen, Verbände, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckkontrolle, Medikamentenvergabe und anlegen von Verbänden, etc.
Hilfe bei der Ernährung
Hilfe im Haushalt
Betreuung Begleitung bei Spaziergängen und Stundenweise Beaufsichtigung
Verhinderungspflege Übernahme der Pflege bei Urlaub oder Krankheit der Angehörigen
Beratungsbesuche nach §37/7 SGB XI
Pflegeberatung
Zulassung bei allen Kassen
Wir beschäftigen nur examiniertes Fachpersonal
Hauswirtschaftshilfe und Betreuung
Gerne übernehmen wir die hauswirtschaftliche Versorgung, indem wir angemessene Reinigungen der Wohnung des Pflegebedürftigen vornehmen oder Einkaufsdienste erledigen. Ebenso nehmen wir Apothekengänge vor und vereinbaren Termine wie beispielsweise beim Arzt, Friseur oder der Fußpflege. Dank unserer täglichen Arbeit ist uns bewusst, dass ein Pflegefall häufig eine Herausforderung für Angehörige darstellt, insbesondere wenn diese selbst die Pflege übernehmen.
Um eine Entlastung zu schaffen, bieten wir eine Verhinderungspflege an, falls ein pflegender Angehöriger ohne Sorgen in einen bevorstehenden Urlaub fahren möchte oder anderweitig verhindert ist. Wir bieten nach §45.b SGB XI zusätzliche Betreungsleistungen an.
Gesetzliche Grundlagen:
Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die Pflegegrade lösen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen ab. Um einen Pflegegrad zu ermitteln, bewerten Gutachter durch den MDK, inwieweit die Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems, dieses ermittelt anhand der erreichten Punkte den Pflegegrade bzw. die Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Pflegegrad 1
Gesamtpunkte: 12,5 bis unter 27,5
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Kein Pflegegeld
Sachleistungsbetrag: 125€
Pflegegrad 2
Gesamtpunkte: 27 bis unter 47,5
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegeld: 316€
Sachleistungsbetrag : 689€
Pflegegrad 3
Gesamtpunkte: 47,5 bis unter 70
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegeld: 545€
Sachleistungsbetrag : 1298€
Pflegegrad 4
Gesamtpunkte: 70 bis unter 90
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegeld: 728€
Sachleistungsbetrag : 1612€
Pflegegrad 5
Gesamtpunkte: 90 bis unter 100
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderer Anforderung an die pflegerische Versorgung
Pflegegeld: 901€
Sachleistungsbetrag : 1995€